Beim sog. „Schweizer Kredit“ handelt es sich um ein spezielles Kreditprogramm, bei dem keine Auskunft von der SCHUFA eingeholt und weder der finanzierte Kredit noch die Kreditanfrage der SCHUFA gemeldet wird. Da lediglich eine Überprüfung des öffentlichen Schuldnerregisters erfolgt, ist eine Finanzierung bei leichten Negativmerkmalen möglich. Zur Beurteilung der Bonität erfolgt eine Überprüfung des Nettoeinkommens, wodurch der Schweizer Kredit nur für eine bestimmte Zielgruppe zugänglich ist (Personen mit geregeltem Einkommen in ungekündigtem Angestelltenverhältnis).

Je nach Einkommen und der Zahl unterhaltsberechtigter Personen im Haushalt sind hier Kredite von 3.500,- bis 7.500,- EUR möglich.

Mindestvoraussetzung:

ungekündigt, unbefristet und voll arbeitsfähig (max. 10 Krankheitstage), mind. seit 12 Monaten beim selben Arbeitgeber 

Berufsgruppen:

– Angestellte
– Arbeiter
– Beamte
– Pensionäre (keine Rentner)

Ausschlussgründe (kein Kredit möglich):

laufende Lohnabtretung, laufende Lohnpfändung, laufendes Insolvenzverfahren, Einträge in der Schuldnerkartei des Amtsgerichts

 

 

Straße + Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Bitte geben Sie Ihre Mobilnummer ohne Leer- oder Sonderzeichen ein
Mehrfachauswahl möglich
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, um mit uns in Kontakt zu treten. Hierzu gehören das Kontaktformular oder die Rückruffunktion. In diesem Zusammenhang verarbeiten wir die hier angegebenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Kommunikation mit Ihnen. Die Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, wenn der Kontakt zur Anbahnung eines Vertrages erfolgt. Ansonsten erfolgt die Beantwortung Ihrer Anfrage in unserem gemeinsamen Interesse, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Die bei der Verwendung des Kontaktformulars von uns erhobenen Daten werden nach vollständiger Bearbeitung Ihrer Anfrage automatisch gelöscht, es sei denn, wir benötigen Ihre Anfrage noch zur Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten. Weitere Informationen bzgl. des Datenschutzes finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.