Beim sog. „Schweizer Kredit“ handelt es sich um ein spezielles Kreditprogramm, bei dem keine Auskunft von der SCHUFA eingeholt und weder der finanzierte Kredit noch die Kreditanfrage der SCHUFA gemeldet wird. Da lediglich eine Überprüfung des öffentlichen Schuldnerregisters erfolgt, ist eine Finanzierung bei leichten Negativmerkmalen möglich. Zur Beurteilung der Bonität erfolgt eine Überprüfung des Nettoeinkommens, wodurch der Schweizer Kredit nur für eine bestimmte Zielgruppe zugänglich ist (Personen mit geregeltem Einkommen in ungekündigtem Angestelltenverhältnis).

Je nach Einkommen und der Zahl unterhaltsberechtigter Personen im Haushalt sind hier Kredite von 3.500,- bis 7.500,- EUR möglich.

Mindestvoraussetzung:

ungekündigt, unbefristet und voll arbeitsfähig (max. 10 Krankheitstage), mind. seit 12 Monaten beim selben Arbeitgeber 

Berufsgruppen:

– Angestellte
– Arbeiter
– Beamte
– Pensionäre (keine Rentner)

Ausschlussgründe (kein Kredit möglich):

laufende Lohnabtretung, laufende Lohnpfändung, laufendes Insolvenzverfahren, Einträge in der Schuldnerkartei des Amtsgerichts

 

 

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